MUSIKUNTERRICHT

Allgemeine Informationen Schuljahr 2007-2008

 

PRÜFUNGSPFLICHTIG MUSIKUNTERRICHT (N.I.B.)

 

Der Schüler soll mindestens 10 Jahren alt sein, und eine Blockflöteausbildung bestanden haben.

    

Niveau des Unterrichts     

  • Grade 1, à Prüfungspflichtig nach 3 Jahren Ausbildung
  • Grade 2, à Prüfungspflichtig nach 3 Jahren Ausbildung
  • Grade 3, à Prüfungspflichtig nach 3 Jahren Ausbildung

 

Instrumental Unterricht                     35 x 30 min. / Schuljahr    

 

Theoretischer Unterricht                    10 x 60 min ( in Prüfungsjahr)   

 

Prüfungsgebühr Sonabile
          

 

INSTRUMENTALUNTERRICHT

 

Kein Prüfungspflicht und Theorie über Sonabile

 

Instrumentalunterricht                         35 x 30 min / Schuljahr   

 

Stimmeprobe                                      Pro Instrumentgruppe und pro Verein   

                                                         12 x 90 min. / Jahr

ALLGEMEINES  

Instrumente: Holz- und Blechblasinstrumenten

Vertrag: Wird abgeschlossen, nur mit Musikvereine, pro Schüler und pro Schuljahr

Unterrichtsort: Bei mehr als 6 Schülern eines Ortes, im jeweiligen Ort selbst. Ansonsten nachVereinbarung                   
Preise: Die Preise verstehen sich jeweils pro Schüler/Gruppe und Schuljahr