MUSIKUNTERRICHT
Allgemeine Informationen Schuljahr 2007-2008
PRÜFUNGSPFLICHTIG MUSIKUNTERRICHT (N.I.B.)
Der Schüler soll mindestens 10 Jahren alt sein, und eine Blockflöteausbildung bestanden haben.
Niveau des Unterrichts
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Grade 1, à Prüfungspflichtig nach 3 Jahren Ausbildung
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Grade 2, à Prüfungspflichtig nach 3 Jahren Ausbildung
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Grade 3, à Prüfungspflichtig nach 3 Jahren Ausbildung
Instrumental Unterricht 35 x 30 min. / Schuljahr
Theoretischer Unterricht 10 x 60 min ( in Prüfungsjahr)
Prüfungsgebühr Sonabile
INSTRUMENTALUNTERRICHT
Kein Prüfungspflicht und Theorie über Sonabile
Instrumentalunterricht 35 x 30 min / Schuljahr
Stimmeprobe Pro Instrumentgruppe und pro Verein
12 x 90 min. / Jahr
ALLGEMEINES
Instrumente: Holz- und Blechblasinstrumenten
Vertrag: Wird abgeschlossen, nur mit Musikvereine, pro Schüler und pro Schuljahr
Unterrichtsort: Bei mehr als 6 Schülern eines Ortes, im jeweiligen Ort selbst. Ansonsten nachVereinbarung
Preise: Die Preise verstehen sich jeweils pro Schüler/Gruppe und Schuljahr